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Tipps für die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bei E-Learning-Projekten

Tipps für die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bei E-Learning-Projekten
Konstruktive Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bei E-Learning Projekten
ElisabethSchulzeJaegle_75 Die heutige Gastbloggerin Elisabeth Schulze-Jägle (ESCHUJA) ist Expertin für E-Learning, Blended Learning & Corporate Learning mit langjähriger Praxiserfahrung, wenn es um eine gute, konstruktive Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat im Themenbereich „E-Learning“ geht.

 

Mit dem Hausbau zu beginnen oder das bestehende Haus durch Anbauten zu vergrößern, ohne die dafür erforderlichen Genehmigungen der zuständigen Behörden in der Tasche zu haben, würde wohl nicht Vielen in den Sinn kommen.

Was beim Hausbau den Wenigsten einfallen würde, ist im E-Learning-Bereich oft Alltag: Viele E-Learning Projekte bzw. IT-gestützte Bildungsmaßnahmen werden ohne Einbeziehung des Betriebsrats gestartet: Es wird also angefangen, ein Haus zu bauen, ohne dieses wichtige Gremium frühzeitig und ausreichend einzubeziehen.

Frühzeitiges Einbeziehen des Betriebsrats ist kein „Kann“, sondern ein „Muss“

Grundsätzlich ist der Betriebsrat laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in allen Fragen der Personalplanung und „über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen der Berufsbildung“ zu informieren bzw. einzubeziehen. Dem Arbeitgeber obliegen eine gesetzlich vorgeschriebene „Bringschuld“ (§ 80 / § 90 BetrVG) und eine Informationspflicht (§ 92 BetrVG). So ist bereits in der Planungsphase einer Personalentwicklungsmaßnahme, und dazu gehören Onlinetrainings, der Betriebsrat aktiv und umfassend zu informieren.

Bei allen betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen, bei denen es um Verhaltens- und Leistungskontrolle geht, wie beispielsweise das Erfassen von Lernzeit, Lernfortschritt und Testergebnissen, hat der Betriebsrat nach § 87 BetrVG ein umfassendes Mitbestimmungsrecht.  Das heißt, er hat unter anderem ein gehöriges Wörtchen mitzureden, wenn es um die Festlegung des Trainingsformats geht. Er kann also die Durchführung eines Onlinetrainings ablehnen und stattdessen fordern, dass der Trainingsinhalt in einem Präsenztraining vermittelt wird.

Sobald also personenbezogene Daten in irgendeiner Art und Weise erfasst, genutzt und ausgewertet werden, muss dies dem Betriebsrat frühzeitig gemeldet und von ihm genehmigt werden.

Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und Konsequenzen für die Praxis

Durch mangelnde Kenntnis der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der daraus resultierenden unzureichenden Einbeziehung des Betriebsrats kommt es oftmals zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen und es muss – teilweise erheblich – nachgebessert werden, um die Anforderungen des Betriebsrates nachträglich umzusetzen und doch noch „grünes Licht“ für das Training zu bekommen.

Das ist in der Regel teuer, sehr zeitaufwändig und bedeutet für alle Seiten Stress. Eine solche Situation birgt hohes Konfliktpotenzial und eine zielgerichtete und konstruktive Zusammenarbeit gestaltet sich mehr als schwierig.

Zielgerichtete und konstruktive Zusammenarbeit von Anfang an

Mit der richtigen Vorgehensweise bzw. Vorbereitung (Was ist für den Betriebsrat wichtig? Worauf legt er Wert?) und dem rechtlichen Hintergrundwissen (Was steht im Betriebsverfassungsgesetz und was bedeutet das konkret für E-Learning-Angebote?) können die erforderlichen Abstimmungsprozesse zwischen den an der Projektumsetzung Beteiligten allerdings deutlich vereinfacht und der Kommunikationsfluss kann wesentlich verbessert werden. Das spart in jedem Fall Zeit, Geld und jede Menge Nerven.

Zum Beispiel sollten in einer gemeinsam erarbeiteten Betriebsvereinbarung grundlegende Vereinbarungen zu E-Learning als Lernform und die dafür genutzten Tools bzw. Systeme festgelegt werden. Darauf aufbauend ist es ratsam, zusammen mit dem Betriebsrat Prozesse und Templates für die Meldung und Abstimmung von konkreten IT-gestützten Weiterbildungsmaßnahmen zu entwickeln. Also: Wie möchte der Betriebsrat im konkreten Fall einbezogen werden und welche Informationen benötigt er von wem in welcher Form? Damit wird eine gute Basis für eine zielgerichtete Zusammenarbeit im konkreten Fall geschaffen und E-Learning nachhaltig im Unternehmen etabliert.

Entwicklung passgenauer Lösungen mit Hilfe kompetenter Unterstützung

Die genaue Ausgestaltung einer Betriebsvereinbarung sowie das Festlegen von Prozessen und Templates variieren sicherlich von Unternehmen zu Unternehmen. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Wissen, welche Bereiche und Themen „kniffliger“ sind als andere, verlaufen das Erarbeiten und Verabschieden solcher Vereinbarungen sowie die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bei E-Learning-Projekten von Anfang an strukturiert ab. Die notwendige Unterstützung gibt es hier durch rechtliche und fachliche Einzelberatung, fallbezogene Unterstützung oder durch themenspezifische Weiterbildungsangebote, die wichtige und fundierte Handlungsanleitungen für die praktische Arbeit liefern.

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