Manchmal ist es schwierig, geeignete, brauchbare Bilder für E-Learning-Projekte zu finden. Und wenn Sie das richtige Foto gefunden haben, ist es unklar, ob Sie es legal verwenden können.
Grundsätzlich sind Bilder urheberrechtlich geschützt. Sie können also nicht jedes Foto, das Sie online finden, einfach in Ihr E-Learning-Projekt einfügen. Das kann mehr Fragen aufwerfen, als es Antworten dazu gibt: Was wäre, wenn ich einfach auf die Website verlinke? Soll ich die Person anschreiben und fragen? Moment, ich kann gar nicht sehen, wem dieses Bild gehört …
Es gibt ein paar wichtige Kategorien von Nutzungsbedingungen, die Sie kennen sollten:
Urheberrechte
Das Urheberrecht schützt Originalwerke einschließlich Bilder. In den meisten Fällen können Sie ein urheberrechtlich geschütztes Bild nicht ohne Genehmigung der Person, die es erstellt hat, kopieren oder verteilen. Sie sollten davon ausgehen, dass jedes Bild, das Sie online finden, urheberrechtlich geschützt ist. Wenn möglich, bitten Sie den Urheberrechtsinhaber um die Erlaubnis, es für Ihre Arbeit zu nutzen.
Wenn Sie ein Foto kaufen, erwerben Sie das Recht, dieses urheberrechtlich geschützte Bild zu verwenden. Je nachdem, welche Bilddatenbank Sie verwenden, kann das Bild lizenzfrei oder mit gezielten Bildrechten versehen sein. “Royalty-free” bedeutet, dass keine Lizenzgebühren anfallen. Sie können das Bild normalerweise so verwenden, wie Sie es möchten. “Rights-Managed” bedeutet, dass es Beschränkungen gibt, wie Sie das Bild verwenden können. Lesen Sie daher Ihre Lizenzvereinbarung sorgfältig durch!
Creative Commons
Creative Commons ist eine gemeinnützige Organisation, die verschiedene Standardlizenzverträge für Autoren und Kreative anbietet. Das kann Texte, Bilder, Musik, Video, Podcasts usw. betreffen. Ein Urheberrechtsinhaber kann mit diesen Lizenzen verschiedene Dinge bestimmen:
- Der Name des Urhebers muss genannt werden. (Abkürzung BY)
- Das Bild darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. (Abkürzung NC)
- Das Bild darf nicht verändert werden. (Abkürzung ND)
- Das Bild muss nach Veränderungen unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden. (Abkürzung SA)
Die Abkürzungen werden in der Regel mit CC vorangestellt, damit man weiß, dass es sich um eine Creative Commons-Abkürzung handelt. Sollte dahinter eine 0 stehen, gibt es kein Copyright. Vielleicht haben Sie bereits gesehen, dass die Downloads hier auf dem Blog alle unter CC0 stehen.
Achten Sie bei der Verwendung von Creative Commons-Bildern darauf, welche Lizenz vergeben wurde und verwenden Sie das Bild entsprechend.
Gemeingut
In der Regel gibt es zwei Möglichkeiten, wie ein Bild zum Gemeingut wird: Der Urheber gibt das Urheberrecht entweder freiwillig auf oder das Urheberrecht erlischt. Diese Bilder sind nicht urheberrechtlich geschützt, Sie können sie also beliebig verwenden.
Fair Use
Die Fair-Use-Doktrin bietet im amerikanischen Rechtsraum die Möglichkeit, urheberrechtlich geschützte Bilder ohne Erlaubnis zu verwenden. Zum Beispiel kann dort ein urheberrechtlich geschütztes Bild legal für den persönlichen und pädagogischen Gebrauch oder für das öffentliche Wohl benutzt werden. E-Learning ist meistens kommerziell, weshalb Sie als Kursgestalter davon ausgehen sollten, dass es nicht als Verwendung gilt, urheberrechtlich geschützte Bilder in Ihren Projekten zu nutzen.
Eine hilfreiche Alternative
Ich kann es mir natürlich nicht verkneifen, hier auf die Möglichkeiten der Content Library hinzuweisen, wenn man ein Articulate 360-Abonnement hat. 😉 Dort haben Sie eine ständig wachsende Bibliothek mit visuellen Inhalten zur Verfügung, auf die Sie direkt aus den E-Learning-Autorentools Rise und Storyline 360 zugreifen können.
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